Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen der Agentur

Dieser Agenturvertrag wird zwischen dem Unternehmen, das unter dem Namen YOKO Yachts firmiert, Yoko Yachts Limited (der „Agent„) und (dem „Kunden“), der eine Yacht über den Agenten chartern möchte, in Bezug auf die Organisation des Charters einer Yacht zur Nutzung als Freizeitcharter durch den Kunden abgeschlossen.

1. DEFINITIONEN

Die Parteien vereinbaren die folgenden Definitionen:

Agent bezeichnet Yoko Yachts Limited, Handelsregisternummer 09503488, eingetragener Firmensitz 167-169 Great Portland Street, fünfte Etage, London, England, W1W 5PF, firmierend als „Yoko Yachts“.

Charter bezeichnet den in der Buchungsübersicht angegebenen Zeitraum, in dem der Kunde die Yacht nutzt. Dieser Zeitraum beträgt maximal 8 Stunden, beginnend von 10.00 bis 21.00 Uhr (im Juli und August) oder 20.00 Uhr (in allen anderen Monaten). Im Falle von Übernachtungsbuchungen überprüfen Sie bitte die geltenden Bedingungen der Reservierung.

Chartervertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden sowie die Buchungsübersicht.

Kunde bezeichnet Personen ab 18 Jahren, die eine Buchung beim Vermittler abgeschlossen haben.

Anfangsdatum bezeichnet das Datum, an dem die Buchungsübersicht vom Kunden und dem Agenten unterzeichnet wird, oder das Datum, an dem der Auftraggeber die Erstanzahlung vom Kunden erhält, je nachdem, welches Datum früher liegt.

Abfahrtsdatum bezeichnet den ersten Tag des gebuchten Charters.

Erstanzahlung bezeichnet die anfängliche, nicht erstattungsfähige Summe des an den Auftraggeber zu zahlenden Gesamtpreises in Bezug auf den Charter, wie in der Buchungsübersicht angegeben.

Unter Zahlungsplan versteht man die Aufschlüsselung dessen, was der Kunde in Bezug auf den Charter zu zahlen hat, in der Buchungsübersicht.

Auftraggeber bezeichnet den Yachteigentümer, -betreiber und/oder -reiseanbieter, die in der Buchungsübersicht des Kunden angegeben sind.

Kaution bezeichnet die rückzahlbare Kaution, die der Kunde beim Check-in auf der Yacht hinterlässt, um sich gegen mögliche Schäden zu sichern, die gemäß dem Chartervertrag zu zahlen / erstattungsfähig ist.

Yacht bezeichnet den in der Buchungsübersicht angegebenen Bootstyp, der dem Charter unterliegt.

2. VEREINBARUNG

2.1 Dieser Agenturvertrag beginnt am Anfangsdatum und bleibt in Kraft, bis der Charter entweder abgeschlossen oder storniert wird, es sei denn, er wird von einer der Parteien früher, wie in diesem Agenturvertrag festgelegt, gekündigt. Beide Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Vermittler keine Partei des Chartervertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden ist und dass dieser Vertrag vom Agenturvertrag getrennt ist.

2.2 Die im Chartervertrag dargelegten Hauptbedingungen gelten für die Charta.

2.3 Mit der Zahlung der Anzahlung, der Unterzeichnung der Buchungsübersicht oder der Zahlung der Erstanzahlung bestätigt der Kunde, diesen Abschnitt gelesen und verstanden zu haben, und stimmt den zusätzlichen Bedingungen des Chartervertrags des Auftraggebers zu, die für den Charter gelten können.

2.4 Der Kunde behält sich das Recht vor, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers des Chartervertrags zu stornieren.

3. BUCHUNG

3.1 Nach Beginn dieses Agenturvertrags wird der Vermittler dem Kunden unverzüglich eine Zusammenfassung der Buchung zur Verfügung stellen.

3.2 Der Kunde muss die Buchungsübersicht unverzüglich unterzeichnen, um seine Absicht zu bestätigen, mit der Buchung fortzufahren.

3.3 Der Kunde erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, die Richtigkeit der Angaben in der Buchungsübersicht zu überprüfen. Wenn Fehler auftreten, muss der Kunde den Agenten innerhalb von zweiundsiebzig (24) Stunden nach Erhalt der Buchungsübersicht informieren, damit dieser sie korrigieren und erneut senden kann.

3.4 Der Vermittler betrachtet die Buchung als bestätigt, sobald der Kunde die erste Anzahlung an den Auftraggeber sendet und die Buchung gemäß diesem Agenturvertrag abschließt und sich damit zum Vertrag mit dem Auftraggeber gemäß dem Chartervertrag verpflichtet.

3.5 Sowohl der Vermittler als auch der Auftraggeber gehen davon aus, dass der Kunde den Chartervertrag des Auftraggebers mit der Zahlung der Erstanzahlung an den Vermittler akzeptiert hat.

4. ZAHLUNG

4.1 Reservierungen werden erst bestätigt, wenn die erste Anzahlung an den Auftraggeber geleistet wurde.

4.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der gesamte im Zahlungsplan angegebene Betrag vor dem Abreisedatum bezahlt und beim Auftraggeber eingegangen sein muss.

4.2 Der Vermittler stellt dem Kunden in der Buchungsübersicht einen Zahlungsplan zur Verfügung.

5. VERSICHERUNG

5.1 Jede Yacht ist im Rahmen einer Seeversicherung des Auftraggebers voll versichert, die Verluste, Unfälle, Schäden und Haftpflichtversicherungen abdeckt.

6. SCHÄDEN

6.1 Wenn das gecharterte Boot aufgrund eines Schadens oder aus anderen Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unbrauchbar wird, erstattet der Auftraggeber entweder den Betrag proportional zur Zeit der Unbrauchbarkeit des Bootes oder stellt ein ähnliches Boot mit vergleichbaren Eigenschaften zur Verfügung.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Yacht während des Charters mit angemessener Sorgfalt zu handhaben.

6.3 Alle Schäden an der Yacht oder ihrer Ausrüstung gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, der Schaden resultiert aus Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit, vorsätzlicher Beschädigung oder unsachgemäßer Verwendung des Schiffes durch den Kunden. In diesem Fall trägt der Kunde die Reparaturkosten in vollem Umfang.

7. STORNIERUNG

7.1 Der Kunde kann die Buchung stornieren, indem er den Vermittler schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt. Stornierungen unterliegen der entsprechenden Stornierungsklausel (und allen anfallenden Gebühren) im Chartervertrag des Auftraggebers mit dem Kunden. Alle Stornierungen von Charterbuchungen müssen schriftlich per E-Mail an [email protected] mitgeteilt werden.

7.2 Wenn der Auftraggeber den Charter storniert, wird der Vermittler angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen akzeptablen Ersatzcharter für den Kunden zu finden oder eine Rückerstattung gemäß den folgenden Bedingungen zu leisten: 7.2.1 Bei Stornierungen, die 30 Tage oder mehr vor dem Abreisedatum erfolgen, erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung (100% der Charterkosten). 7.2.2 Bei Stornierungen, die 15 Tage oder weniger vor dem Abfahrtsdatum erfolgen, erhält der Kunde eine Rückerstattung von 50% der Charterkosten. 7.2.3 Wenn der Kunde den Charter am Abreisetag nicht antritt, wird keine Rückerstattung gewährt.

7.3 Der Auftraggeber und der Vermittler behalten sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn die Wetterbedingungen als unsicher für die Schifffahrt angesehen werden.

7.4 Wenn das Charterboot aufgrund von Pannen oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers liegen, vor dem Charterdatum nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann dem Kunden ein Boot mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften angeboten werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Auftraggeber ein Schiff der niedrigeren Kategorie anbieten (mit einer anteiligen Rückerstattung der Mietpreisdifferenz) oder den Betrag proportional zur Zeit der Unbrauchbarkeit des Bootes erstatten.

8. ÄNDERUNGEN

8.1 Sobald eine Buchung bestätigt ist, wird der Vermittler versuchen, alle vom Kunden gewünschten angemessenen Änderungen zu berücksichtigen. Jede Änderung steht immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Zusammenarbeit des Auftraggebers.

8.2 Größere Änderungen, wie z. B. Änderungen des Datums oder des Yachttyps, werden als Stornierung und Neubuchung behandelt und können zu einer Erhöhung oder Senkung des Charterpreises führen.

8.3 Eine vom Auftraggeber erhobene Verwaltungsgebühr wird an den Auftraggeber weitergegeben.

9. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Handlungen der auf der Passagierliste aufgeführten Personen und stellt sicher, dass die maximale Kapazität des Schiffes niemals überschritten wird. Sollten Kinder den Kunden begleiten, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für deren Sicherheit und Verhalten.

9.2 Die Nutzung des Bootes für die Beförderung von Gütern oder Passagieren, die über die in der Buchungsübersicht angegebenen hinausgehen, sowie die Beförderung von Waffen, Betäubungsmitteln oder gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, das Boot ausschließlich für Tourismus- oder Erholungszwecke zu nutzen und dabei auf kommerzielle Aktivitäten, professionelles Angeln, Transport oder Wettbewerbe zu verzichten.

9.4 Während der Charterzeit trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für das Schiff und verpflichtet sich, es verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit den einschlägigen behördlichen Vorschriften zu betreiben. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.

9.5 Wenn der Kunde oder der benannte Skipper nach Ermessen des Auftraggebers für unfähig erachtet wird, die Yacht zu betreiben, behält sich der Kapitän das Recht vor, vom Kunden zu verlangen, dass er auf Kosten des Kunden einen vom Kapitän benannten Skipper beauftragt. Alternativ kann der Prinzipal die Vercharterung der Yacht an den Kunden verweigern und die Buchung gemäß den Bedingungen des Chartervertrags stornieren.

10. VERANTWORTUNG DES VERTRETERS

10.1 Der Vermittler wird angemessene Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass jeder vom Kunden gebuchte Charter gemäß dem Chartervertrag und wie in diesem Agenturvertrag vorgesehen erbracht wird. Der Vermittler übernimmt die Verantwortung für alle Verluste oder Schäden, die dem Kunden direkt durch Fahrlässigkeit oder Versäumnis des Vermittlers oder direkt vom Vermittler beschäftigter Personen entstehen. Der Vermittler trägt jedoch keine Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber und/oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus dem Chartervertrag.

10.2 An der Bereitstellung des Charters sind unabhängige Parteien beteiligt, die nicht beim Vermittler angestellt sind oder unter dessen direkter Kontrolle stehen.

10.3 Der Auftragnehmer lehnt jede Verantwortung für das Verhalten, das Verhalten oder die Handlungen dieser unabhängigen Parteien ab.

10.4 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer nicht für Verluste oder Schäden, einschließlich Unannehmlichkeiten oder Störungen, haftet, die durch Handlungen oder Versäumnisse unabhängiger Parteien oder durch Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg oder Kriegsgefahr, Aufruhr, Bürgerkrieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, unvermeidbare technische Probleme mit dem Transport, Schließung oder Überlastung von Flughäfen verursacht werden, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Brände, widrige Wetterbedingungen oder ähnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Agenten liegen.

10.5 In jedem Fall ist die Gesamthaftung des Vermittlers im Rahmen des Vermittlungsvertrags auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde an den Vermittler gezahlt hat, wie in der Buchungsübersicht angegeben. Der Vermittler haftet nicht für Verluste, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Charter entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle damit verbundenen Zinsen, Strafen und Rechtskosten.

11. GESAMTE VEREINBARUNG

11.1 Dieser Agenturvertrag und die Buchungszusammenfassung stellen die gesamte Vereinbarung und die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Agenturvertrags und der Buchungsübersicht, und dieser Agenturvertrag schließt ausdrücklich alle Bedingungen aus, die zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber im Rahmen des Chartervertrags vereinbart wurden.

11.2 Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf eine Erklärung, Zusicherung, Verpflichtung oder Garantie verlassen hat und keine Rechtsmittel in Bezug auf diese hat, ob mündlich oder schriftlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Agenturvertrag und/oder der Buchungszusammenfassung festgelegt.

11.3 Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass das einzige Rechtsmittel, das ihr bei einem Verstoß gegen diesen Agenturvertrag zur Verfügung steht, der Vertragsbruch gemäß den Bedingungen dieses Agenturvertrags ist.

11.4 Nichts in diesem Absatz schränkt die Haftung für Betrug ein oder schließt sie aus.

12. RECHTE DRITTER

12.1 Für die Zwecke des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 gibt dieser Agenturvertrag keiner Person, die nicht Vertragspartei ist, Rechte oder ein Recht zur Durchsetzung seiner Bestimmungen und ist auch nicht dazu gedacht. Der Auftraggeber in der Buchungsübersicht ist nicht Partei dieses Agenturvertrags und hat keine Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag.

13. GESETZE

13.1 Dieser Agenturvertrag in Bezug auf die Art und Weise, wie wir als Vermittler tätig sind, unterliegt den Gesetzen von England und Wales.